Kommt immer der/dieselbe Mitarbeiter/in zu mir?
Wenn Sie uns für bestimmte Arbeiten regelmäßig beauftragen, dann kommt immer der/dieselbe Mitarbeiter/in zu Ihnen ins Haus.
Halten Sie meine Termine auch ein, wenn z.B. meine Putzfee ausfällt?
Wenn z.B. die Mitarbeiterin die sonst immer zu Ihnen kommt, krank wird oder Urlaub hat, dann schicken wir nach Absprache mit Ihnen eine Vertretung.
Stellen Sie Rechnungen aus?
Sie bekommen von uns eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt., unabhängig davon, ob Sie Privatkunde oder gewerblicher Kunde sind.
Bezahle ich bar oder per Überweisung?
Sie bezahlen unsere Rechnung bequem per Überweisung. Wenn Sie Rechnungen für haushaltsnahe Dienste steuerlich geltend machen wollen, werden diese vom Finanzamt nur anerkannt, wenn sie per Überweisung (unbar) bezahlt wurden.
Sind Aufwendungen für haushaltsnahe Dienste steuerlich absetzbar?
Seit dem 01.01.2009 können Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, für Pflege- und Betreuungsleistungen bis zu einer Höhe von 20.000 EUR im Jahr steuermindernd geltend gemacht werden. Bis zu 20% der Rechnungssumme, maximal 4.000 EUR, können direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen werden. Bedingung ist, daß Sie die Rechnungen per Überweisung begleichen und sie zusammen mit den Überweisungsbelegen aufbewahren.
Sind alle Ihre Mitarbeiter/innen ordnungsgemäß gemeldet?
Unsere Arbeitskräfte sind alle ordnungsgemäß bei den zuständigen Stellen angemeldet und regulär sozialversichert.
Arbeiten Sie auch bei mir im Haus, wenn ich in Urlaub bin?
Ob Sie unterwegs sind, bei der Arbeit oder im Urlaub: Sie können sich darauf verlassen, daß alle Arbeiten bei Ihnen wie vereinbart erledigt werden. Wenn Sie wieder nach Hause kommen, ist alles schon erledigt. Gerade dadurch erhalten Sie ein Plus an Freizeit und Lebensqualität.
Wenn Sie es wünschen, erledigen wir sämtliche Tätigkeiten auch während Ihrer Urlaubszeit! Oft möchten Kunden während der Abwesenheit, arbeiten erledigt haben die sonst Ihren Tagesablauf stören würden, wie z.B. Tapezieren, Großreinemachen, Gartenarbeiten usw.
Wer haftet, wenn Ihr/e Mitarbeiter/in beim Putzen etwas kaputt macht? Und wer haftet, wenn Ihr/e Mitarbeiter/in beim Putzen von der Leiter fällt?
Wir setzen natürlich alles daran, daß so etwas nicht vorkommt. Für den Fall der Fälle ist aber dennoch vorgesorgt, alle unsere Mitarbeiter/innen sind haftplichtversichert und schlüsselversichert. Sie sind auch unfallversichert, inkl. Unfall- Wegeversicherung.
Überprüfen Sie, ob Ihre Mitarbeiter/innen gute Arbeit leisten?
Durch interne Maßnahmen sorgen wir dafür, daß Sie als Kunde sich auf unsere Mitarbeiter/in und die Qualität der geleisteten Arbeit verlassen können. Daneben stehen wir immer im Dialog mit Ihnen, unseren Kunden. Sprechen Sie uns an, wenn etwas nicht so läuft, wie Sie es gerne hätten. Wir wollen, daß Sie rundum zufrieden sind.
Kann man Sie auch einmalig beauftragen?
Es hängt von Ihren Bedürfnissen ab, wie oft Sie uns beauftragen. Wir kommen zur Einmalreinigung genauso gern wie gelegentlich bei Bedarf oder regelmäßig, wenn Sie das wünschen. Wenn Sie uns regelmäßig beauftragen möchten, können wir Ihnen günstigere Preise machen.